Verhalten nach einem Brand

Was tun wenn es gebrannt hat?

Nach dem es gebrannt hat und die Feuerwehr wieder abgezogen ist, bleiben meist viele Fragen und Probleme. Wir möchten Ihnen mit nachfolgenden Hinweisen versuchen zu helfen und einige Fragen zu beantworten. Kein Brand ohne Schadstoffe. Auch wenn Ihre Wohnung oder einzelne Räume nicht unmittelbar durch das Feuer beschädigt worden sind, können Rußpartikel die mit Schadstoffen belastet sind auf Einrichtungsgegenständen, Spielzeug, Nahrungsmittel zurückbleiben. Diese können anschließend durch Gebrauch in Ihren Körper gelangen.

Die nachfolgenden Punkte sind mit größter Sorgfalt und nach aktuellem Wissenstand aufgeführt und sollen Ihnen helfen weitergehende Abklärungen zu treffen.

  • Fragen Sie bitte zuerst bevor Sie wieder in Ihre Räumlichkeiten zurückkehren. Die Feuerwehr und/oder Polizei gibt Ihnen Auskunft.
  • Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst nach dem diese freigegeben wurden.
  • Sofern Ihre Wohnung verraucht, aber keine offensichtlichen Rußablagerungen vorhanden sind können Sie sich nach sorgfältiger Durchlüftung in der Regel wieder in den Räumen aufhalten.
  • Fühlen Sie oder Familienmitglieder sich nicht wohl, gehen Sie unverzüglich zum Arzt. Auch wenn dieses Unwohlsein sich erst Tage nach dem Brand bemerkbar machen sollte.
  • Sollten Sie eine Unterbringungsmöglichkeit benötigen und nicht bei Verwandten oder Bekannten unterkommen, dann wenden Sie sich an die Stadtverwaltung.
  • Lassen Sie vor allem Kinder nicht unbeaufsichtigt und prüfen Sie deren Spielzeug sorgfältig auf Rußanteile.
  • Gegenstände jeglicher Art (Kleidung, Spielzeug,..) müssen vor Gebrauch unbedingt sorgfältig von Ruß gereinigt sein.
  • Denken Sie daran, wenn Sie durch verrußte Räumlichkeiten gehen tragen Sie den Schmutz eventuell in zuvor nicht betroffene Räume. Treffen Sie entsprechende Vorkehrungen (Überschuhe, Überkleidung, Handschuhe…).
  • Benachrichtigen Sie den Haus- oder Wohnungseigentümer.
  • Informieren Sie Ihre Versicherung (Hausrat) und wenn Sie Eigentümer des Gebäudes sind zusätzlich die Gebäudeversicherung.
  • Nehmen Sie lediglich Wertsachen und wichtige Dokumente aus der Wohnung mit, wenn Sie andernorts untergebracht sind. Auch diese müssen frei von Rußteilen sein.
  • Auf keinen Fall sollten Sie Nahrungsmittel die unverpackt waren oder mit Ruß kontaminiert sind oder waren zu sich nehmen.
  • Sichern Sie Ihre Wohnung gegen unbefugten Zutritt.
  • Wenn Sie unsicher sind und Fragen haben, wenden Sie sich an die Feuerwehr, die Polizei oder die Stadtverwaltung. Nicht immer haben diese die Antworten sofort parat, können Ihnen aber sicherlich helfen die entsprechende Stelle zu kontaktieren.