Einsatzfahrten von Rettungsmitteln jeglicher Art sorgen ständig für brenzlige Situationen im Straßenverkehr. Viele Verkehrsteilnehmer sind verunsichert und verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen und das Martinshorn dröhnt.
Für Feuerwehrangehörige, die in einem Notfall möglichst schnell das Feuerwehrhaus aufsuchen, besteht §35 StVO „Sonderechte“. Dieser Paragraph befreit den Feuerwehrangehörigen von diversen Verordnungen der StVO (z.B. Übertreten der Höchstgeschwindigkeit) sowohl im Privat- als auch Einsatzfahrzeug, jedoch immer (!) unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die „Übertretung“ der StVO, von deren Ahndung wir während der Einsatzfahrt größtenteils befreit sind – sofern keine Personen gefährdet werden – ist nur genehmigt wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten, gesundheitliche Schäden abzuwenden oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Gemäß §38 StVO „Wegerecht“ müssen andere Verkehrsteilnehmer bei Verwendung des Martinshorn und blauem Blinklicht „sofort freie Bahn schaffen“. Blaulicht allein ist grundsätzlich nur eine Warneinrichtung, zum Beispiel zur Absicherung von Einsatzstellen.
Die frühzeitige Ankündigung mit Blaulicht und Tonsignal eines Einsatzfahrzeugs soll jedem Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist.
Selbst wenn sie doch einmal durch das Martinshorn geweckt werden sollten, haben sie bitte Verständnis dafür, denn wenn Sie einmal unsere professionelle Hilfe brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Denn wenn es um Ihr Hab und Gut oder sogar um Ihr Leben oder das Ihrer eigenen Familie geht, wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückenden Einsatzfahrzeuge von Rettungsdienst, Polizei oder Feuerwehr geweckt wird. Die Rettungskräfte bzw. Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten ebenfalls noch in ihren Betten lagen, haben vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit mehr zu schlafen – und müssen am nächsten Morgen genauso wieder zur Arbeit wie Sie.
Viele Verkehrsteilnehmer sind verunsichert und verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen und das Martinshorn dröhnt. Die häufigste Fehlreaktion: das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, Sie erreichen eher das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug.
Am Besten Sie folgen folgenden Grundsätzen:
1) Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt (NIE plötzlich abbremsen!!!)
2) Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (Blinker)
3) Fahren Sie am Besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker – sollte dies nicht möglich sein, fahren Sie mit normaler Geschwindigkeit weiter bis zur nächstmöglichen Ausweichstelle
Wissenswert: An einer roten Ampel dürfen Sie einem Einsatzfahrzeug auch Platz machen, indem Sie vorsichtig in die Kreuzung einfahren. In diesem Fall begehen Sie keinen Verkehrsverstoß. Aber hier gilt äußerste Vorsicht!!!