Seit dem 1.1.2017 gilt eine einfachere Regelung für die Bildung einer Rettungsgasse: Die Rettungsgasse muss immer zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben gebildet werden.
Seit dem 1.1.2017 gilt eine einfachere Regelung für die Bildung einer Rettungsgasse: Die Rettungsgasse muss immer zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben gebildet werden.