Rauchmelderwarnpflicht für Nordrhein-Westfalen

Seit dem 1. April 2013 müssen in sämtlichen Neubauten die piepsenden Lebensretter installiert werden müssen. Für Wohnungen im Bestand galt eine Übergangsfrist bis Ende 2016.

Immer noch sterben zu viele Menschen durch Rauchgasvergiftung. Allein im Jahr 2016 kamen 348 Menschen bei Wohnungsbränden in Deutschland ums Leben.

Durch das Gesetz ist der Eigentümer einer Wohnung seit April 2013 für die Erstinstallation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Für Pflege, Wartung und den Batteriewechsel ist dann der Mieter selbst zuständig. Die Rauchmelder müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren angebracht werden.

Je nach Ausstattung kostet ein Rauchwarnmelder in der Regel zwischen 10 und 30 Euro, ein geringer Betrag zur eigenen Sicherheit und der seiner Familie und Nachbarn.